Fast täglich flattern mir Nachrichten der Bundesrechtsanwaltskammer per E-Mail herein, in denen mitgeteilt wird, dass in meinem anwaltlichen elektronischen Postfach (beA) eine Nachricht eingegangen sei. Dies kann sich am Tag mehrfach wiederholen!
In der Ausgabe v. 27. April 2021 berichtet die Neue Züricher Zeitung über eine Demonstration mehrerer tausend „Maßnahmen-Gegner“, die ohne Bewilligung gegen die Corona-Politik in Rapperswil -Jona demonstriert haben.
Wörtlich heißt es in dem Bericht:
Frage einer Friseurmeisterin, die nur für ihre Kunden tätig werden darf, wenn ihr ein negativer Corona-Virus SARS-CoV-2-Test, höchstens 24 Stunden „jung“, vorgelegt wird, wieweit sie eine Überprüfungspflicht habe und welche Tests anerkannt würden:
Ausgangslage: Vater, Mutter (oder umgekehrt) und drei Kinder im Alter von acht, sechs und zwei Jahren!
Die Großeltern mütterlicherseits leben ca. 200 km entfernt. Sie hängen sehr an ihren Enkeln. Es besteht insgesamt ein hervorragendes familiäres Verhältnis. Frage der Mutter an mich: „Dürfen meine Eltern die Familie, wie immer, besuchen?“
Einer verdienten Mitarbeiterin wird durch die Firma – fristgemäß – gekündigt. Die Mitarbeiterin beantragt daraufhin Arbeitslosengeld I. Sie erhält eine kleine Rente aus einer früheren Tätigkeit in Tschechien, wegen der Sorge um ihre drei Kinder eine sog. vorgezogene Altersrente i. H. v. ca. 1/7 des zu erwartenden Arbeitslosengeldes.
Mit dem nachstehenden Schreiben habe ich mich am 13.04.2021 an die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg gewandt.
Sollte das Datum 01.01.2022 für die zwingenden Kommunikationsvorschriften beibehalten werden, sage ich ein Chaos im Rechtsverkehr voraus - dies kann niemand ernsthaft wollen.
Ja, es besteht eine offensichtliche Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft von den Anordnungen aus dem Bayerischen Justizministerium / Kabinettsentscheidungen. Dies ist in Bayern auch so gewollt.
Jeder spricht vom Vorantreiben der Digitalisierung. Natürlich – und umso mehr – in Corona-Zeiten!
Man sollte ja davon ausgehen, dass die Verantwortlichen, die jetzt für die Vergabe von Impfterminen zuständig sind, sich auch gerade darüber Gedanken gemacht haben, wie die „älteren“ Mitbürger an diesem „digitalen Verfahren“ teilnehmen können, vor allem wenn nicht jeder Senior/in Familie, Enkel oder Nachbarn hat, die digitale Vorgänge für sie vornehmen können.
Bei der Beschaffung des Corona-Impfstoffs haben sich drei führende Politiker blamiert und ihres Amtes als unfähig erwiesen: Merkel, von der Leyen und Spahn. Alle drei haben eines gemeinsam: sie sind nicht Juristen, sondern ziemlich eingebildete Generalisten, eher nach Hausfrauenart.
Markus Söder bereitet sich offenbar auf eine Kanzlerschaft vor, zumindest stellt er die Weichen dafür, dass ein ihm genehmer Vorsitzender der CDU gewählt wird, der kaum Chancen als Kanzlerkandidat hätte. Seine jüngsten öffentlichen Äußerungen lassen allerdings das schlimmste befürchten.
Hintergrund:
Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung sowie Beschlagnahmung von Gegenständen einer Teilnehmerin einer Versammlung und dem – teilweise – Tragen einer Maske
Gegen einen Beschluss eines Amtsgerichts in Oberfranken hatte ich Ende November 2020 Beschwerde eingelegt und bereits darauf hingewiesen, dass ein Straftatbestand seitens der Beschuldigten nicht vorliege.
Zur Berichterstattung zum Thema Corona in der Wochenendausgabe des Nordbayerischen Kuriers v. 14./15. November 2020:
Drei Mitteilungen am Wochenende erscheinen mir bemerkenswert:
Der Kommentar „Trotzreaktion“ von Matthias Will, der Leserbrief v. Peter Haseliler und der Bericht von Emilio Rappold „Das Corona-Wunder von Madrid“ – alle drei im NK v. 14./15. November 2020:
Zum Streit zwischen den Freien Wählern und der CSU bzgl. „Corona-Erleichterungen“ sollte folgendes festgehalten werden:
Selbst wenn die überwiegende Zahl unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen das Maßnahmenpaket Söder & Co. gutgeheißen hat, wird es höchste Zeit, die notwendigen Entscheidungen wieder dorthin zu führen, wo sie in einer Demokratie hingehören: zum Parlament!
Ich bin, sicherlich mehr als Steinmeier, Opfer des Krieges:
1942 im Krieg geboren, als 5. von sechs Kindern, des kurz vor Kriegsende noch gefallenen Vaters, der trotz seines Berufs als Rechtsanwalt und Notar an allen Kriegsschauplätzen teilnehmen musste.
Richtig:
Das Maskengebot hätte mit bestimmten Ausnahmen, zu Beginn der Pandemie Sinn haben können. Nur damals war in Deutschland niemand darauf vorbereitet, erst recht nicht in Bayern, wo sich unser Sonnenkönig irgendwann einmal vor einer Sendung von „Masken“, die gerade aus einem Flugzeug ausgeladen wurden, werbewirksam sehen ließ.
Die Überheblichkeit, mit der die Regierenden sich über alle Bedenken der Bevölkerung über völlig unausgegorene und weitgehend unverständliche Regelungen hinwegsetzen, kennt allmählich keine Grenzen mehr. Die Super-Juristin (tatsächlich hat sie sehr wenig Ahnung vom Deutschen Verfassungssystem) Angela Merkel mokiert sich über „Öffnungsdiskussionsorgien“, weil es ihr offensichtlich schwerfällt, konkrete, notwendige Fragen auch konkret zu beantworten.
An meine Rechtsanwaltskollegen und -kolleginnen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist in Gefahr.
Mit nachstehendem Leserbrief habe ich mich an den Nordbayerischen Kurier gewandt. Eine Veröffentlichung steht noch nicht fest:
Ich bewundere die Disziplin, mit der die Deutschen sich an die unterschiedlichen Regelungen einer „Allgemeinverfügung“ im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus halten!
Mit meinem Leserbrief vom 03.03.2020 an den Nordbayerischen Kurier habe ich eine Empfehlung für die Bundeskanzlerin ausgesprochen, auf die ich Bezug nehmen darf.
Über das Betreuungsunwesen
Heimlich, und nur von den Betroffenen oft mit völliger Überraschung und Bestürzung verbunden, hat sich in Deutschland im Bereich der Betreuung, einschließlich der Berufsbetreuung, ein unsägliches Monster entwickelt, das zu viel Leid, persönlicher Kränkung und Zerstörung von Lebensabenden geführt hat: Das Betreuungs(un-)wesen in Deutschland.