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Texte und Kommentare aus unserer anwaltlichen Praxis

Was darf ein Bayerischer Ministerpräsident?

Markus Söder bereitet sich offenbar auf eine Kanzlerschaft vor, zumindest stellt er die Weichen dafür, dass ein ihm genehmer Vorsitzender der CDU gewählt wird, der kaum Chancen als Kanzlerkandidat hätte. Seine jüngsten öffentlichen Äußerungen lassen allerdings das schlimmste befürchten.

Offensichtlich hat sich der Machtmensch Markus Söder nicht mehr im Griff, wenn er in einer Regierungserklärung von den sog. „Querdenkern“ als einem toxischen Gebräu mit „sektenähnlichen Charakter“ spricht und wenn er sich nun sogar dazu hinreißen lässt, die „Befürchtung“ zu äußern, dass sich aus dem „Umfeld“ der AfD „in Deutschland ein Corona-Mob oder eine Art Corona-RAF bilden könnte“.

Dies ist Volksverhetzung, möglicherweise sogar im Sinne des Strafrechts in § 130 StGB. Soweit darf auch ein Bayerischer Ministerpräsident nicht gehen. Die Demonstranten, die in großer Mehrheit erhebliche und teilweise begründete Bedenken, vor allem gegen die „Maskenpflicht“ haben, damit aber viele andere, teilweise unsinnige und übermäßige Einschränkungen der Freiheitsrechte meinen, können und müssen sich auf die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht unseres Grundgesetzes berufen dürfen.

Wenn der Bayerische Ministerpräsident mit seinen Attacken versucht, wohlmeinende Menschen ins Abseits zu stellen und androht, dass der Verfassungsschutz mit einer „zentralen Aufgabe“ sich auf die Demonstranten „stürzen“ soll, meint er aber nicht nur seinen politischen Kampf gegen die AfD, was verständlich sein könnte, sondern er diffamiert Menschen in diesem Land, die die Nase von den Regierungs-Anordnungen voll haben und vor allem eins erkennen: nicht ständige weitere Repressionen gegen die Bürger und Bürgerinnen sind die richtigen Maßnahmen, sondern es wäre die Stärkung des Immunsystems unserer Menschen, mit dem zahllose Ausbrüche der Pandemie verhindert werden könnten, vor allem aber, dass die Stärkung des Immunsystems nicht durch Repressionen und schlechte Luft in schlecht belüfteten Wohnungen, sondern vielmehr durch frische Luft und Bewegung, vor allem aber gute soziale Kontakte, und nicht deren totalen Abbruch, erreicht werden kann.

Mit ihren rein repressiven Maßnahmen befindet sich die Bundesregierung und befindet sich der Bayerische Ministerpräsident auf dem Holzweg. Die Pandemie wird sich weiter ausbreiten und sie wird vor allem diejenigen treffen, deren Immunsystem eigentlich stark genug war, der Pandemie zu begegnen, die aber durch die repressiven Maßnahmen der Regierung Pandemie-anfällig geworden sind.

Vielleicht sollte sich das der Herr Ministerpräsident auch einmal durch den Kopf gehen lassen, statt mit einem wilden Rundumschlag Protestierer in die Nähe der RAF zu rücken!

Seine neuesten Äußerungen zur Impflicht (vorerst „nur“ für Pflegepersonal) müssen auch die Wohlmeinendsten seiner Politik in Alarmbereitschaft versetzen.

 

Ortwin Lowack

Rechtsanwalt

- 12.01.2021 -

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