Ein bemerkenswertes und mutiges Urteil hat das Amtsgericht Bayreuth in einem Verfahren wegen „Volksverhetzung“ getroffen, das ich in der Anlage im vollständigen Text (Name geschwärzt) wiedergebe:
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Das Urteil ist deshalb bemerkenswert, weil ihm ein Strafbefehl über 4.000,00 Euro wegen „Volksverhetzung“ zugrunde lag und die Staatsanwaltschaft sich große Mühe in einer vielseitigen Expertise gegeben hatte, die „Volksverhetzung“ zu begründen.
Umso erfreulicher war es, dass schon der Sitzungs-Staatsanwalt Freispruch beantragt hatte.