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Texte und Kommentare aus unserer anwaltlichen Praxis

Putin gedenkt Stalingrad - zum Artikel im NBK vom 03.02.2023

Mit nachstehendem Leserbrief hatte ich mich am  06.02.2023 an den NBK gewandt. Bedauerlicherweise wurde der Leserbrief bis heute nicht veröffentlicht.

Ich halte gleichwohl die darin enthaltenen Hinweise für die derzeitige öffentliche Meinung für informativ und richtig:

Die Berufung Putins auf den „großen Vaterländischen Krieg“ zur Begründung seines Kriegs gegen die Ukraine ist nicht nur infam gegenüber dem „Brudervolk“ der Ukraine, sie baut auch weitgehend auf einer Heroisierung der sowjetischen Soldaten auf, die einer Ergänzung bedarf:

Denn bei aller Tapferkeit, die den damaligen Soldaten der Sowjetunion nicht abgesprochen werden soll, wurde der Krieg gegen Deutschland nur aufgrund der Waffen- und Ausrüstungsmaterialien der Vereinigten Staaten von Amerika in riesigen Ausmaßen an das Britische Commonwealth, aber auch ungeheuren Lieferungen an die damalige Sowjetunion mit militärischem Gerät möglich, die die Sowjetunion aufgrund des Leih- und Pachtgesetz, das weitgehend in der Verantwortung des damaligen amerikanischen Präsidenten Roosevelt erstellt worden war, lag. Laut Wikipedia erhielt die Sowjetunion im Rahmen dieses Gesetzes von den USA 14.795 Flugzeuge, 7.056 Panzer, 8.218 Flagggeschütze, 131.633 Maschinengewehre, 105 U-Boot-Jäger, 197 Torpedo-Boote, 15.417.000 Paar Stiefel und, neben riesigen Mengen an Lebensmitteln, Stahl- Nichteisenmetallen, Chemikalien und Petro-Chemikalien, u. a. auch 77.900 Geländewagen („Jeep“), 151.000 leichte Transportfahrzeuge, 200.000 Studebaker US6-Lastkraftwagen, 1,5 Mio. Kilometer Telefonkabel, 35.000 Funkstationen, 380.000 Feldtelefone, sowie 30 % aller, von der Sowjetunion benötigten, Reifen, 56 % aller kriegsbedingt verlegten Schienen und 1/3 aller von ihr verwendeten Sprengstoffe.

Stalingrad konnte deshalb zurückerobert werden, weil die Sowjets über den in der deutschen Botschaft in Tokyo arbeitenden Spion Richard Sorge darüber informiert waren, dass Japan die Sowjetunion nicht angreifen werde, sodass starke Truppenverbände vom Osten abgezogen und bei Stalingrad eingesetzt werden konnten. Wenn man so will, hat Deutschland nicht den Krieg gegen die Sowjetunion verloren, sondern gegen die Vereinigten Staaten von Amerika!

Umso verwerflicher ist nun der Missbrauch des „großen Vaterländischen Krieges“ als Begründung für den Krieg gegen die Ukraine, wobei die fürchterlichen Zerstörungen der Ukraine wahrscheinlich vor allem auch beabsichtigen, die wirtschaftlichen Grundlagen eines möglichen Konkurrenten langfristig zu zerstören! Für die Dauer des Krieges lässt dies leider nichts Gutes zu erwarten. Wie soll Churchill nach dem 2. Weltkrieg gesagt haben: „Wir haben das falsche Schwein geschlachtet“.

Übrigens wird man Putin nur verstehen, wenn man weiß, dass er in seinem „Arbeitsraum“ im Kreml die Statuen der vier großen russischen Eroberer aufgestellt hat: Zar Peter I., Katharina II. (deutsche Prinzessin), Zar Alexander I. und Zar Nikolaus I.! Schon in seinem politischen Testament für die Nachfolger forderte Peter I., manchmal auch „der Große“ genannt, die Eroberung ganz Europas als Dauerziel der russischen Politik!

 

 Ortwin Lowack

Rechtsanwalt

 

Mit meinem Leserbrief, in dem ich Amnestie für Straf- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten fordere, habe ich am 24.11.2022 an den Nordbayerischen Kurier gewandt, der am 03.12.2022 teilweise veröffentlicht wurde

Amnestie für „Pandemie-Sünder“

 

In seinem Artikel v. 23.11.2022 teilt der NK mit, dass das Bundesgesundheitsministerium keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sähe. Nachdem die Inzidenzzahlen immer weiter heruntergehen und nun noch das Bundesverwaltungsgericht die strengen bayerischen Kontaktverbotsregelungen vom März 2020 als unvertretbar und übermäßig eingreifend in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger erklärt hat, wird es höchste Zeit, die unsäglichen – und unzähligen – Verfahren gegen die staatlichen Maßnahmen widersprechenden Bürgerinnen und Bürger neu zu bewerten. Noch sind unzählige Gerichtsverfahren wegen „Nicht Tragen von Masken“, Kontaktverboten und sonstige angebliche Verstöße gegen Hygienevorschriften anhängig, die nicht nur mit heißer Nadel gestrickt, sondern teilweise unsägliches Leid über viele Menschen, vor allem auch junge Menschen, gebracht haben.

Es ist Zeit für ein Resümee, bei dem auch die neuen Erkenntnisse über die zwischenzeitlich zur Flut angewachsenen Impfschäden einzubeziehen sind. Es geht darum, dass unzählige Ungerechtigkeiten, auch gerichtliche Entscheidungen, die im Wahn der Politik ergangen sind, revidiert werden müssen. Denn die regierungsamtlichen Maßnahmen waren i. d. R. von einer Panikmache und Hysterie begleitet, die unzählige Menschen in ihren Bann gezogen hat. Politik, die auf der Angst der Bevölkerung aufbaut, ist immer schlecht. Hier wäre etwas mehr Souveränität am Platz gewesen. Hier hätte sich auch der Bayerische Ministerpräsident mit seiner Äußerung gegenüber Gegnern von „Pandemie-Maßnahmen“, sie würden ein „toxisches Gebräu“ sein, längst zurücknehmen müssen. Allein in Bayern betragen die finanziellen Schäden durch die Pandemie-Maßnahmen mehr als 17 Milliarden Euro!

Ich appelliere deshalb dringend, gerade weil mir, in meinem Beruf, tragische Fälle vorgekommen sind, in denen gut meinende Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes völlig aus der Bahn geworfen wurden, für diese die Straf- und Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen, auch für die Vergangenheit, zu überdenken und zumindest mit einer Amnestie Schluss mit dem Spuk von zahllosen Verfolgungen Betroffener zu machen!

Ich weiß, dass viele, die sich regierungsbrav an Impfungen und  Boosterungen gehalten (und auch vieles im Zusammenhang damit erduldet haben), die sich aber auf der „immer richtigen Seite“ dachten und denken, gleichgültig, ob sie sich sonst in der Pandemie ansteckungsverhindernd verhalten haben, kein Verständnis dafür finden. Ich bitte aber auch diejenigen um Verständnis, im Interesse eines notwendigen Zusammenwachsens der Menschen in Deutschland zu akzeptieren, dass Menschen, die sich gegen die Pandemie-Maßnahmen der Regierung u. a., gleichgültig, ob zweckmäßig oder gefährlich,  gewandt und dies tapfer durchgehalten haben, nicht länger dafür bestraft werden dürfen!

 

Ortwin Lowack

- 05. Dezember 2022 -

Mein Leserbrief zum Thema Impflicht - Flucht Krankenhauspersonal, veröffentlicht im NBK v. 22./23.01.2022

Nach der Veröffentlichung meines Leserbriefes möchte ich eine der daraufhin eingegangenen Zuschriften - anonymisiert - veröffentlichen, welche uns alle zum Nachdenken veranlassen sollte:

REZENSION - Stellungnahme in eigener Sache

In einer Rezension auf meiner Website wurde behauptet, ich sei „ein schlechter Anwalt und nicht engagiert“.

Außerdem hätte ich nach zwei Jahren „immer noch“ Rechnungen mit kurzer Zahlungsfrist gestellt.

Online Schulung zum XJustiz-Viewer

Ich nehme zum Rundschreiben der RAK Bamberg v. 27.09.2021 bzgl. einer "Online"-Schulung zum XJustiz-Viewer am 29.09.2021 wie folgt Stellung:

Neuregelung des Berufsrechts der Rechtsanwälte u. a.

Die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften, sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe wurde am 07.07.2021 verkündet. Der Umfang des Gesetzestextes (76 Seiten!) zeigt eine Gesetzeswut des offensichtlich überforderten Gesetzgebers, leider auch mit Bestimmungen, die das Leben vieler Rechtsanwälte unerträglich machen werden.

Achtung!

In Hinblick auf die schon bestehende passive Nutzungspflicht gem. § 31 a Abs. 6 BRAO und dem verpflichtenden Beginn des aktiven elektronischen Rechtsverkehrs zum 01.01.2022 appelliert die Rechtsanwaltskammer (für den Bezirk des OLG Bamberg) an Kollegen, die Erstregistrierung unverzüglich vorzunehmen, soweit sie noch nicht vorgenommen sein sollte.

Unerhörtes Vorgehen der Ermittlungsbehörden (Kriminalinspektion)

Einem ungeheuerlichen Vorgang unserer Ermittlungsbehörden bin ich durch Zufall auf die Schliche gekommen:

Anwälte an der Kandare

Fast täglich flattern mir Nachrichten der Bundesrechtsanwaltskammer per E-Mail herein, in denen mitgeteilt wird, dass in meinem anwaltlichen elektronischen Postfach (beA) eine Nachricht eingegangen sei. Dies kann sich am Tag mehrfach wiederholen!

Rapperswil ist nicht Deutschland

In der Ausgabe v. 27. April 2021 berichtet die Neue Züricher Zeitung über eine Demonstration mehrerer tausend „Maßnahmen-Gegner“, die ohne Bewilligung gegen die Corona-Politik in Rapperswil -Jona demonstriert haben.

Wörtlich heißt es in dem Bericht: