In einer Rezension auf meiner Website wurde behauptet, ich sei „ein schlechter Anwalt und nicht engagiert“.
Außerdem hätte ich nach zwei Jahren „immer noch“ Rechnungen mit kurzer Zahlungsfrist gestellt.
Dies ist schlichtweg unwahr. In einem komplizierten Strafprozess mit Hauptverhandlung hatte ich – mit großem Engagement – erreichen können, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Bzgl. meiner – auf der Basis der angefallenen Mittelgebühr – erstellten Gebührenrechnung, hatte ich Ratenzahlungen von 50,00 € monatlich eingeräumt, die bis zu einem Restbetrag bezahlt wurden – mit immer wieder willkürlichen Zahlungsunterbrechungen und ohne Rücksprache oder Mitteilung.
Allein darin ist meine spätere Zahlungsaufforderung zur Restzahlung – ohne Zinsen – begründet. Mehr Entgegenkommen war nicht möglich!
Ortwin Lowack
Rechtsanwalt
- 19.01.2022 -