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Texte und Kommentare aus unserer anwaltlichen Praxis

Rapperswil ist nicht Deutschland

In der Ausgabe v. 27. April 2021 berichtet die Neue Züricher Zeitung über eine Demonstration mehrerer tausend „Maßnahmen-Gegner“, die ohne Bewilligung gegen die Corona-Politik in Rapperswil -Jona demonstriert haben.

Wörtlich heißt es in dem Bericht:

Die Polizei beobachtet das unbewilligte Treiben aus dem Hintergrund – wie schon den ganzen Samstag über. Rund 4000 Personen hätten an der verbotenen Aktion teilgenommen, so wie die Kantonspolizei St. Gallen eine Stunde in einer Mitteilung schreibt.

Zur Aktion aufgerufen hatte der Verein „Stiller Protest“, dessen erklärtes Ziel die Abschaffung der Corona-Maßnahmen ist. Dafür will der Verein mit gewaltfreien, aber „bestimmten“ Aktionen kämpfen. Es heißt weiter, außerdem:

„Die friedlich Protestierenden sind, scheinen sie sich doch auf eine gemeinsame Losung geeinigt haben: „Frieden, Freiheit, keine Diktatur!“

Unter der Zwischenüberschrift „Lob für die St. Galler Polizei“ wird festgestellt:

„Die St. Galler Polizei zeigte an diesem Samstagnachmittag zwar Präsenz in Rapperswil-Jona, ließ die Demonstrierenden aber größtenteils gewähren. Dies, obwohl fast niemand eine Maske trug und Abtstände nicht eingehalten wurden. Dafür erhielten die Einsatzkräfte Lob von den Demonstranten: „Ihr macht das gut. Ich würde mir wünschen, dass ihr auch keine Masken tragen müsstet“ sagt ein Mann am Rande des Demonstrationszugs zu einem Polizisten. Andere schenkten den Sicherheitskräften gar Rosen..“

In ihrer Mitteilung hielt die Polizei sogar nach der Kundgebung fest, dass ein „hartes Durchgreifen“ rechtsstaatlich nicht zu verantworten gewesen wäre. Dass das Vorgehen auf Kritik stoße, sei jedoch verständlich.

Vergleicht man diesen Bericht mit den Verhältnissen in Deutschland, zeigen sich deutliche Unterschiede in der Mentalität unserer Behörden. Die Polizei in Deutschland hat die Möglichkeit, jeden Verstoß gegen die Maskentrage-Pflicht nicht zu verfolgen, bzw. sämtliche Verfahren einzustellen. Die Wirklichkeit sieht aber ganz anders aus: häufig enden, von vorneherein für kleine Personengruppen zugelassene, oder überhaupt verbotene Demonstrationen mit einer Reihe von Ermittlungsverfahren und sogar Festnahmen durch die deutsche Polizei und mühen sich die Kreisverwaltungen mit unzähligen Bußgeldbescheiden ab.

Die Schweiz ist eine der ältesten Demokratien in Europa. Vielleicht könnten wir von den Schweizern in diesem Fall einiges lernen. Dazu gehört auch die Stellungnahme des Vereins „Stiller Protest“ zu dem Verbot der Demonstration:

„Die Demokratie endet spätestens dann, wenn politische Demonstrationen untersagt werden“.

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen!

Es sei denn, man liest auch noch den Artikel in der Internationalen Ausgabe:

Massen-Selbstmord der deutschen Volksparteien“.

 

 

Ortwin Lowack

- 03.05.2021 -

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