Markus Söder bereitet sich offenbar auf eine Kanzlerschaft vor, zumindest stellt er die Weichen dafür, dass ein ihm genehmer Vorsitzender der CDU gewählt wird, der kaum Chancen als Kanzlerkandidat hätte. Seine jüngsten öffentlichen Äußerungen lassen allerdings das schlimmste befürchten.
Hintergrund:
Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung sowie Beschlagnahmung von Gegenständen einer Teilnehmerin einer Versammlung und dem – teilweise – Tragen einer Maske
Gegen einen Beschluss eines Amtsgerichts in Oberfranken hatte ich Ende November 2020 Beschwerde eingelegt und bereits darauf hingewiesen, dass ein Straftatbestand seitens der Beschuldigten nicht vorliege.
Zur Berichterstattung zum Thema Corona in der Wochenendausgabe des Nordbayerischen Kuriers v. 14./15. November 2020:
Drei Mitteilungen am Wochenende erscheinen mir bemerkenswert:
Der Kommentar „Trotzreaktion“ von Matthias Will, der Leserbrief v. Peter Haseliler und der Bericht von Emilio Rappold „Das Corona-Wunder von Madrid“ – alle drei im NK v. 14./15. November 2020:
Zum Streit zwischen den Freien Wählern und der CSU bzgl. „Corona-Erleichterungen“ sollte folgendes festgehalten werden:
Selbst wenn die überwiegende Zahl unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen das Maßnahmenpaket Söder & Co. gutgeheißen hat, wird es höchste Zeit, die notwendigen Entscheidungen wieder dorthin zu führen, wo sie in einer Demokratie hingehören: zum Parlament!
Ich bin, sicherlich mehr als Steinmeier, Opfer des Krieges:
1942 im Krieg geboren, als 5. von sechs Kindern, des kurz vor Kriegsende noch gefallenen Vaters, der trotz seines Berufs als Rechtsanwalt und Notar an allen Kriegsschauplätzen teilnehmen musste.
Richtig:
Das Maskengebot hätte mit bestimmten Ausnahmen, zu Beginn der Pandemie Sinn haben können. Nur damals war in Deutschland niemand darauf vorbereitet, erst recht nicht in Bayern, wo sich unser Sonnenkönig irgendwann einmal vor einer Sendung von „Masken“, die gerade aus einem Flugzeug ausgeladen wurden, werbewirksam sehen ließ.
Die Überheblichkeit, mit der die Regierenden sich über alle Bedenken der Bevölkerung über völlig unausgegorene und weitgehend unverständliche Regelungen hinwegsetzen, kennt allmählich keine Grenzen mehr. Die Super-Juristin (tatsächlich hat sie sehr wenig Ahnung vom Deutschen Verfassungssystem) Angela Merkel mokiert sich über „Öffnungsdiskussionsorgien“, weil es ihr offensichtlich schwerfällt, konkrete, notwendige Fragen auch konkret zu beantworten.
An meine Rechtsanwaltskollegen und -kolleginnen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist in Gefahr.
Mit nachstehendem Leserbrief habe ich mich an den Nordbayerischen Kurier gewandt. Eine Veröffentlichung steht noch nicht fest:
Ich bewundere die Disziplin, mit der die Deutschen sich an die unterschiedlichen Regelungen einer „Allgemeinverfügung“ im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus halten!
Mit meinem Leserbrief vom 03.03.2020 an den Nordbayerischen Kurier habe ich eine Empfehlung für die Bundeskanzlerin ausgesprochen, auf die ich Bezug nehmen darf.
Über das Betreuungsunwesen
Heimlich, und nur von den Betroffenen oft mit völliger Überraschung und Bestürzung verbunden, hat sich in Deutschland im Bereich der Betreuung, einschließlich der Berufsbetreuung, ein unsägliches Monster entwickelt, das zu viel Leid, persönlicher Kränkung und Zerstörung von Lebensabenden geführt hat: Das Betreuungs(un-)wesen in Deutschland.
Mit seinem Urteil v. 27.11.2019, Az. VIII ZR 285/18 hat der BGH mit der Begründung, dass der „Inkassobegriff (des Rechtsleistungsdienstgesetzes) nicht zu eng auszulegen sei“, ein knallhartes Urteil gegen die gesamte Anwaltschaft getroffen, nachdem sog. Inkasso-Dienstleister nunmehr auch Prozesse für Rechtssuchende führen dürfen, soweit es sich um Schönheitsreparaturen, Mietminderung und Kündigen oder zu hohe Mieten handelt.
Sehr geehrte Frau Kollegin Kindermann,
sehr geehrte Damen und Herren,
leider enthalten die bisherigen Vorschläge für ein Leitbild sehr wenig, um das Schwinden einer emotionalen Bindung der Mitglieder zu verhindern.
Seit 52 Jahren bin ich Jurist, seit nahezu 50 Jahren Rechtsanwalt, unterbrochen durch eine Zeit als Beamter des Höheren Bayerischen Justizdienstes, sowie einer langen Zeit als Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags.
Ich muss Richter Thorsten Schleif in vielen Punkten Recht geben:
Unser Justizsystem hat sich rasant zu einem unüberschaubaren Moloch entwickelt, zu dem in vielen Bereichen nicht mehr passt, dass Rechtsstaat Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns bedeutet.
Mit dem folgenden Schreiben habe ich mich an den Deutschen Anwaltverein e. V. gewandt, weil ich der Auffassung bin, dass sich unser Rechtsstaat aufzulösen beginnt, jedenfalls dann, wenn man Rechtsstaat als Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns definiert:
Das Desaster im beA wird immer deutlicher. Dieses System ist nicht zu halten. Nur scheint niemand den Mut zu haben, darüber auch offen zu sprechen!

Etwa vor einem Jahr hatte ich mir erlaubt, auf die Gefahren des beA hinzuweisen. So wie es ein – weitgehend ahnungsloser – Gesetzgeber, aber auch die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Repräsentanten aus der Anwaltschaft beschlossen hatten, sollte ab dem 01.01.2018 der Benutzungszwang für das beA eingeführt werden.

In einem Leserbrief vom 31.Januar 2018 an den Nordbayerischen Kurier habe ich mich unter der Überschrift „Wahnsinn hat Methode“ mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) auseinandergesetzt und diesem Leserbrief meine „Expertise“ zur Verordnung beigefügt. Die Zeitung hat weder Leserbrief, noch meine „Expertise“ abgedruckt. Ich halte deshalb eine Veröffentlichung an dieser Stelle für geboten. Der Leserbrief hatte folgenden Text: