Hintergrund:
Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung sowie Beschlagnahmung von Gegenständen einer Teilnehmerin einer Versammlung und dem – teilweise – Tragen einer Maske
Gegen einen Beschluss eines Amtsgerichts in Oberfranken hatte ich Ende November 2020 Beschwerde eingelegt und bereits darauf hingewiesen, dass ein Straftatbestand seitens der Beschuldigten nicht vorliege.