Mit nachstehendem Leserbrief habe ich mich an den Nordbayerischen Kurier gewandt. Eine Veröffentlichung steht noch nicht fest:
Ich bewundere die Disziplin, mit der die Deutschen sich an die unterschiedlichen Regelungen einer „Allgemeinverfügung“ im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus halten!
Das selbst viele „Feiern“ nicht mehr stattfinden, bei denen versucht wird, sich humorvoll – sarkastisch – über die Angst vor dem Corona-Virus auszulassen, ist sicher moralisch richtig, allerdings strafrechtlich äußert fragwürdig. Denn noch besteht in Deutschland die Hoffnung, dass das grundgesetzlich garantierte Recht der Meinungsfreiheit aufrechterhalten wird, eine großartige kulturelle Leistung, auf die wir eher stolz sein sollten, als auf einen „lästerlichen verbalen Umgang“ mit dem Corona-Virus.
Dass die Polizei den Verkauf von Blumen verhindert, mit denen man anderen Menschen eine Freude machen könnte, zeigt, mit welcher „heißen Nadel“ die Allgemeinverfügungen von einer sich unter Druck und Ehrgeiz setzenden Politikerkaste „gestrickt“ wurden, wobei offensichtlich China Vorbild war. Dass hier das Kind teilweise aus dem „Bade geschüttet“ wurde, wird offensichtlich jetzt erst vielen bewusst, die sich kritiklos an die Anordnungen halten, weil sie glauben, dass sie „wohl durchdacht“ und gut vorbereitet getroffen worden wären.
Auch wenn ein Bayreuther Professor die Allgemeinverfügung in Bayern als mit dem Infektionsschutzgesetz für vereinbar bezeichnet hat, bestehen ganz erhebliche Bedenken, dass das geltende Recht für diese Allgemeinverfügung ausreichend ist.
Insoweit sollte dem Bundesverfassungsgericht sehr schnell Gelegenheit gegeben werden, die Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und aus der Allgemeinverfügung auszusortieren, was rechtlich nicht haltbar ist. Denn sollte die Politik weiterhin, wie in anderen Bereichen auch, zu immer mehr Gesetzen und Verordnungen neigen, die in der Praxis nicht durchführbar sind oder auf Widerspruch stoßen müssen, steht unser Bewusstsein für die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands insgesamt in Gefahr.
Ortwin Lowack
Rechtsanwalt
- 25. März 2020 -