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Texte und Kommentare aus unserer anwaltlichen Praxis

Anwälte an der Kandare

Fast täglich flattern mir Nachrichten der Bundesrechtsanwaltskammer per E-Mail herein, in denen mitgeteilt wird, dass in meinem anwaltlichen elektronischen Postfach (beA) eine Nachricht eingegangen sei. Dies kann sich am Tag mehrfach wiederholen!

Tatsächlich bedeutet dies, dass mein anwaltliches elektronisches Postfach, dessen Gebrauch für die gesamte Anwalts- und Gerichtspost ab 01.012022 vorgeschrieben ist, schlichtweg überwacht wird. Was ist mit unseren ehernen Grundsätzen des Datenschutzes? Nun habe ich prinzipiell nichts dagegen, dass mich die Bundesrechtsanwaltskammer darauf hinweist, dass in meinem elektronischen Postfach Post eingegangen sei, obwohl ich mein Postfach täglich überprüfe. Das Mitteilungsbedürfnis der Bundesrechtsanwaltskammer weist aber tatsächlich auf etwas ganz anderes hin: Die Rechtsanwaltskammer meint, dass unzählige Kollegen nicht in der Lage wären, ihr elektronisches Anwaltspostfach zu überwachen!

Hier zeichnet sich ab, dass das gesamte System, auch ab dem 01.01.2022, nicht funktionieren wird! Man sollte sich bereits jetzt Gedanken darüber machen, wie es auch in Zukunft sichere Übermittlungswege für Anwaltspost geben kann!

 

Ortwin Lowack

Rechtsanwalt

- 19. Mai 2021 -

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