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beA - Elektronischer Rechtsverkehr

Mit dem nachstehenden Schreiben habe ich mich am 13.04.2021 an die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg gewandt.

Sollte das Datum 01.01.2022 für die zwingenden Kommunikationsvorschriften beibehalten werden, sage ich ein Chaos im Rechtsverkehr voraus - dies kann niemand ernsthaft wollen. 

Sehr verehrte Frau Präsidentin,

ich möchte Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die Frist zum 01.01.2022, in dem der „Elektronische Rechtsverkehr“ zwingend wird, aufgeschoben wird.

Begründung:

Es hat sich herausgestellt, dass der „Elektronische Rechtsverkehr“ mit zu vielen Unsicherheiten, sowohl in der praktischen Anwendung der Kommunikationsmittel, wie auch bzgl. der

(Un-)Vereinbarkeit mit den Datenschutzvorschriften nicht rechtskonform durchzuführen ist.

Um es schlicht auszudrücken: das „Elektronische Kommunikationssystem“ ist noch viel zu unsicher und nicht ausgereift, um darauf den gesamten Rechtsverkehr aufzubauen!

Dies kann die Politik, jedenfalls nicht bis Ende des Jahres, ändern!

Ein „kleiner“ Screenshot vom servicedesk des beA zu Ihrer Information – wieso setzt man eigentlich voraus, dass jeder Anwalt seine „eigene IT-Abteilung“ hat??? Wird dies zukünftig auch noch Vorschrift?

 

Mit besten Grüßen und Wünschen

Ortwin Lowack
Rechtsanwalt

 

Anlage

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