Neuregelung des Berufsrechts der Rechtsanwälte u. a.

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Die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften, sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe wurde am 07.07.2021 verkündet. Der Umfang des Gesetzestextes (76 Seiten!) zeigt eine Gesetzeswut des offensichtlich überforderten Gesetzgebers, leider auch mit Bestimmungen, die das Leben vieler Rechtsanwälte unerträglich machen werden.

Zusammen mit den erheblichen Schwierigkeiten des beA-Verkehrs wird in Zukunft der Einzelanwalt als wesentlicher Teil des freiheitlichen Berufstandes der Rechtsanwälte kaum noch in der Lage sein, den vielfältigen Anforderungen zu genügen, d. h., dass viele Anwälte aus dem Beruf fliehen und sich eine zunehmende Konzentration auf „Anwaltsfabriken“ abzeichnet.

Ich frage mich, wo hier die Bundesrechtsanwaltskammer, bzw. die regionalen Anwaltskammern „geblieben“ sind. Mit diesem schrecklichen Gesetz ist keine Vereinfachung des anwaltlichen Berufsrechts verbunden, sondern eine hemmungslose Komplizierung!

Die Schweigsamkeit meiner Berufskollegen ist erschreckend. Wo sind eigentlich die großen Charaktere, die früher im In- und Ausland hohes Ansehen genossen und noch das richtige Verständnis davon hatten, dass Rechtsstaat

Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns

bedeutete.

Das neue Gesetz dient dem jedenfalls nicht.

 

Ortwin Lowack

Rechtsanwalt

- 09.08.2021 -

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