Corona - Meine Beschwerdebegründung

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Hintergrund:

Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchung sowie Beschlagnahmung von Gegenständen einer Teilnehmerin einer Versammlung und dem – teilweise – Tragen einer Maske

Gegen einen Beschluss eines Amtsgerichts in Oberfranken hatte ich Ende November 2020 Beschwerde eingelegt und bereits darauf hingewiesen, dass ein Straftatbestand seitens der Beschuldigten nicht vorliege.

Ich hatte um Akteneinsicht gebeten und eine umfassende Beschwerdebegründung nach Akteneinsicht angekündigt.

Mit einem Schreiben an das Amtsgericht  hatte ich die Freigabe der aufgrund des Beschlusses bei der Beschuldigten beschlagnahmten Gegenstände beantragt, weil die Beschuldigte ohne Herausgabe der Gegenstände Ihren Betrieb als Selbständige nicht aufrechterhalten könne.

Mit einem Schreiben Mitte Dezember 2020 gewährte mir die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht, die ich am Mitte/Ende 2020 erhielt.

Aus einem Schreiben des Amtsgerichts ergab sich, dass der Beschwerde nicht abgeholfen wurde. Die Akten seien deshalb der Staatsanwaltschaft zur Vorlage der Akten an das Beschwerdegericht weitergeleitet worden.

Der Wortlaut meiner Beschwerdebegründung:

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zur weiteren Beschwerdebegründung etwas ausholen muss, damit nicht der Eindruck entsteht, ich sei „Verschwörungstheoretiker“ oder spielte die Pandemie herunter, wenn ich das Mandat der Beschuldigten übernommen habe.

Zunächst eine Vorbemerkung:

Ich bin 78 Jahre alt, war Soldat, dann Jurist seit mehr als 53 Jahren, u. a. auch 3 Jahre (auf Lebenszeit ernannter) Ausbildungsstaatsanwalt, habe Erfahrung als Gemeinderat, Stadtrat, Bezirksrat und Mitglied des Bundestags, in dem ich sehr intensiv im Rechtsausschuss des Parlaments tätig war, bin seit 39 Jahren Mitglied des Bayerischen Richtervereins (dessen Vorstandsmitglied ich einmal war) und gehöre zur Corona-Hauptrisiko-Gruppe, trage zwar eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), nicht zu verwechseln mit einer „Maske“), wo es notwendig, bzw. vorgeschrieben ist und darf als Staatsbürger auf folgendes hinweisen:

Die „Maskenpflicht“ ist die größte und schlimmste Beseitigung und Beeinträchtigung der grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist rein repressiv und wird bis heute wissenschaftlich nicht definiert, verstößt gegen das Bild des freiheitlichen Menschen, der sein Gesicht zeigt und zeigen soll, gefährdet die seelische Entwicklung unserer Kinder, von Millionen Menschen in Deutschland und vernichtet unglaubliche Werte, Arbeitsplätze und Existenzen.

Sie hinterlässt tiefe und irreparable Schäden im menschlichen Zusammenleben, z. B. dadurch, dass sie die Denunzierung fördert, wie es die Politik ausdrücklich will.

Dabei wird die Pandemie nicht mit repressiven Mitteln und Polizeigewalt zu bekämpfen sein, sondern hätte nur dann eine Chance eingedämmt zu werden, wenn das Immunsystem einer Bevölkerung gestärkt würde. Dies zeigt eindeutig das Abebben der Pandemie in Deutschland in den Sommermonaten, als das Immunsystem der Menschen generell durch das bessere Klima gestärkt wurde, die Politik aber keine Weichen für eine beständig bessere Immunisierung gesetzt hat.

Dabei spielt für ein gesundes Immunsystem gerade auch die Psyche des Menschen eine ganz entscheidende Rolle, die durch die repressiven Maßnahmen immer mehr belastet wird.

Das heißt nicht, dass nicht einzelne politische Maßnahmen „greifen“ können, unsinnige Teile, wie nächtliche Ausgangssperren, „Maskenpflicht“, wo Begegnungen von Menschen eher unwahrscheinlich sind, u. a. müssen aber auf den Prüfstand. Auch die Anordnung des „Maskentragens“ ist nicht unproblematisch, weil ihre Träger ständig mit den eigenen Ausdünstungen konfrontiert sind und auf Dauer nicht unerhebliche Atemwegsbeschwerden vorprogrammiert sind.

Kritik, auch wenn sie deftig ausfallen mag, muss deshalb erlaubt sein. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte unserer Verfassung. Auch wurden gerade junge Menschen über Jahrzehnte darauf getrimmt und dahin erzogen, zu demonstrieren und sogar Widerstand zu leisten, wenn ihnen staatliches Handeln als repressiv und sie in ihren Grundrechten verletzend erscheinen.

Es darf nicht sein, dass Menschen, die gegen die „Maskenpflicht“ demonstrieren, in übelster Weise diffamiert werden, z. B. wenn sich der Bayerische Ministerpräsident dazu hinreißen lässt, von Demonstranten als einem „toxischem Gebräu“ „in der Art einer Sekte“, noch dazu in einer Regierungserklärung vor dem Landtag zu sprechen. Dabei müsste eigentlich einleuchtend sein, dass die Demonstranten von der Politik schon dadurch lächerlich gemacht werden, dass sie sich an die „Maskenpflicht“ halten sollen, gegen die sie gerade demonstrieren wollen!

Auch handelt es sich bei den Äußerungen des Bayerischen Ministerpräsidenten um eine unverhohlene Bedrohung und Verunglimpfung anders Denkender, die guten Willens sind.

Warum die Behauptung eines „toxischen Gebräus“ keine Volksverhetzung sein soll, möglicherweise von einem Straftatbestand noch nicht erfasst, ist rätselhaft.

Ich frage, ob die „Maskenpflicht“ nicht schon deshalb rechtstaatlichen Grundsätzen widerspricht, weil sie nicht nur, quer durch Deutschland, unterschiedlich geregelt, sondern unterschiedlich gehandhabt wird und die Berechenbarkeit als wichtigen Maßstab für die Rechtsstaatlichkeit nicht gegeben ist?

Ich frage, ob die ungeheuren Schäden für unsere Volkswirtschaft und die zu erwartende Verödung unserer Innenstädte, sowie die riesige Neuverschuldung zu Lasten zukünftiger Generationen einer strengen Maskenpflicht nicht widersprechen, d. h., dass eine Maskenpflicht wirklich nur dort angeordnet werden darf, wo sie nachweisbar Erfolg hat?

Ich frage, ob die strenge Maskenpflicht nicht regelrecht zu einer „Entmenschung“ und zu großer Einsamkeit vieler, gerader älterer Menschen führt?

Ich frage, ob, um einen Fall aus meiner Praxis zu erwähnen, ein sieben Jahre altes Schulkind,  ärztlicherseits bestätigt deshalb keine Maske tragen kann, weil es „sabbert“ und eine „Maske“ schon nach einer ca. ½ Stunde völlig unbrauchbar ist, das Kind aber für das Nichtragen der Maske damit bestraft wird, dass es in die letzte Reihe mit einem Einzelplatz gesetzt und in der Pause auf ein ca. 10 qm großes Areal auf dem Pausenhof – isoliert – verwiesen wird?

Ich frage, ob nicht gerade frische Luft für die Stärkung des Immunsystems als dem eigentlichen Ziel einer vernünftigen Gesundheitspolitik am besten dient – und nicht eine mit Aerosolen vollgepumpte Stoffmaske, die auch dort getragen werden soll, wo keinerlei Gefährdung anderer entstehen kann?

Ich frage, ob die strenge Maskenpflicht nicht nur ein Alibi der Politik für Gedanken- und Einfallslosigkeit, aber auch Machtstreben ist?

Ich frage, ob das System der politisch Verantwortlichen, immer wieder neue, umfangreichere „Lockdowns“ mit dem Versprechen anzuordnen, sie würden zeitlich begrenzt wieder aufgehoben werden und durch eine stete Verlängerung die Betroffenen nicht ans Ende ihrer psychischen Existenz führt, d. h., sie schlichtweg bis zur Verzweiflung getäuscht werden.

Muss es nicht empören, dass mit der strengen „Maskenpflicht“ bei vielen Menschen die Hilfsbereitschaft, etwas Gutes für sich und ihre Umgebung zu tun, ausgenutzt wird, um teilweise unsinnige Regelungen zu treffen?

Diese Fragen zu stellen, erlaube ich mir als Staatsbürger in einem Staat, der sich Rechtsstaat nennt und vom Grundprinzip der Gewaltenteilung ausgeht.

Diese Fragen sind aber nicht nur zulässig, für ihre Beantwortung muss auch demonstriert werden können.

Erschreckend ist in diesem Zusammenhang der im vorliegenden Verfahren zutage tretende, von der Politik forcierte, Versuch, Demonstranten zu diffamieren und zu kriminalisieren, d. h., der von der Politik gewünschten Folge, dass Menschen, die aus Überzeugung demonstrieren wollen, davor abgeschreckt werden.

Mein Vorwurf ist insoweit an die Staatsanwaltschaft gerichtet, die im vorliegenden Fall m. E. Maß und Ziel verloren hat und sich, allerdings weisungsgebunden, der Politik fügt und fügen muss, möglicherweise im vorauseilenden Gehorsam.

Unverständlich ist für mich aber, dass sich ein Gericht hat finden lassen, einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss mit der, nach meiner Auffassung, geradezu hanebüchenen Feststellung zu erlassen, meine Mandantin habe ein falsches ärztliches Attest verwendet, um bei einer Versammlung teils mit Maske, teils ohne Maske auftreten zu können.

Es gibt in Deutschland Millionen von Menschen, die gesundheitliche Probleme durch Maskentragen erleiden. Wenn also meine Mandantin versucht, gesundheitliche Probleme dadurch in den Griff zu bekommen, dass sie Maske trägt, sie aber abnimmt, wenn es für sie unerträglich wird, ist nicht nur verständlich, sondern vor allem frei von jedem strafrechtlich relevanten Vorwurf.

Dass stattdessen zwei voll besetzte Polizeifahrzeuge vor der Wohnung meiner Mandantin auffahren, weil sie meine arbeitende Mandantin nicht erreichen können, die Tür aufbrechen lassen, um dort sämtliches, von meiner Mandantin für ihren Beruf benötigte, Mobiliar „sicherzustellen“ bzw. zu beschlagnahmen, ist ein

SKANDAL.

Ich beantrage nicht nur, den Beschluss des Amtsgerichts aufzuheben, sondern, gerichtet an die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen meine Mandantin gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Das Beschwerdegericht darf ich darauf hinweisen, dass es nicht sein kann, dass ein Gericht ein ungerechtfertigtes staatsanwaltliches Handeln rechtfertigt, insbesondere die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit des Richters darauf aufbaut, dass er als Teil der Dritten Gewalt für den Schutz des Bürgers zuständig ist.

 

Ortwin Lowack

Rechtsanwalt

- 06.01.2021 -

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